Afzaal D., Inhaber des Restaurants „Deewan“, zeigt, dass Ausländerintegration in der Gesellschaft funktioniert. Die Asylpolitik geht jedoch auch bei solchen Fällen hart vor.
Erfolg in der Arbeit und gute Integration sind in Österreich kein Grund, einem Ausländer den Aufenthalt zu erleichtern: Afzaal Deewan hat gemeinsam mit seiner Frau Natalie D., die Österreicherin ist, im April 2005 das pakistanische Restaurant „Wiener Deewan“ gegründet. Jetzt, zwei Jahre nach der Gründung, schaut es trotz rund 250.000 Euro Umsatz im Jahr 2006 wenig rosig aus. Der Pakistaner Afzaal D. ist illegal im Land und ihm droht die Ausweisung.
Verschärfung des Niederlassungsrechts
Am 9. März wurde eine neue, niederlassungsrechtliche Verschärfung per Mail an alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate verschickt. Laut ihr müsse auch bei sogenannten Altfällen unter binationalen Ehepaaren „das Niederlassungsgesetz in dessen vollem Umfang herangezogen werden“. Altfälle sind jene, die vor der Fremdenrechtsnovelle am 1.1. 2006 schon in Österreich gelebt haben. Das Niederlassungsgesetz wurde von der damaligen Innenministerin Liese Prokop verschärft und seit Jänner 2006 müssen auch Ausländer, die Ehepartner von Österreichern sind, ihren Niederlassungsantrag im Ausland stellen (sofern sie sich illegal im Land aufhalten). Das Gesetz wurde ohne Übergangsfristen eingeführt, weshalb Afzaal Deewan, der auf seinen Titel als "Asylwerber" verzichtete, sich von einem Tag auf den anderen illegal im Land befand.
Nach der neuerlichen Verschärfung, die der leitende Ministerialbeamte Johann Bezdeka unterzeichnete, ist es für Herrn Deewan nun noch schwerer eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Diese Aussage bestätigt die MA35-Chefin Beatrix Hornschall, die für die Einwanderung zuständig ist. Sie rät allen Ausländern, die sich in Österreich legal aufhalten (z.B. durch ein Visum) so schnell wie möglich einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung im Inland zu stellen, damit der Antrag noch vor Ablauf des Visums bewilligt wird. Personen, die sich illegal im Land aufhalten, rät sie, auszureisen und vom Ausland einen Niederlassungsantrag zu stellen.
Eine Reise ohne gesicherter Rückkehr
Für Afzaal Deewan würde das bedeuten, sein Restaurant für mindestens sechs Monate alleine zulassen. Obwohl der „Wiener Deewan“ elf Angestellte beschäftigt und auch seine Frau das Geschäftliche übernehmen könnte, würde dem Restaurant sein Koch fehlen. „Auszureisen wäre nicht das Problem, aber mein Restaurant womöglich für längere Zeit zusperren zu müssen, wäre der Anfang vom Ende“, sagt Herr Deewan zu Hornschall's Ratschlag. Außerdem gäbe es keine Garantie, ob der Pakistaner, wenn er ausreist, je wieder nach Österreich zurück dürfte: „Theoretisch kann keine Möglichkeit, ob positiv oder negativ, ausgeschlossen werden.“, sagt Betarix Hornschall zum FH-Magazin.
Das Fremdenrechtspaket der Grünen
Der Fall des „Wiener Deewan“-Chefs hat nicht nur die Restaurant-Gäste betroffen gemacht, auch in der Politik gibt es Reaktionen: Während FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wieder einmal eine Verschärfung des Fremdenrechts fordert, legt die Grünen-Integrationssprecherin Terezija Stoisits vier konkrete Vorschläge für eine besseres Fremdenpaket vor. Sie fordert im Gespräch mit dem Standard unter anderem „ein Bleiberecht nach deutschem Muster“: Dort dürfen Ausländer in Deutschland bleiben, wenn sie nachweisen können, dass sie sich und ihre Familie ernähren können und nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Frau Stoisits tritt auch für eine Gesetzesänderung zugunsten binationaler Ehepaare ein: Dem Nicht-Österreicher soll wieder die Möglichkeit eingeräumt werden, dass er seinen Niederlassungsantrag im Inland stellen kann.
Im Regierungsübereinkommen ist übrigens eine Fremdenrechts-Evaluierung vorgesehen. Es wird sich zeigen, ob Herrn Deewan nach der Evaluierung seine Ausreise erspart bleibt. Bis dahin hat er auf alle Fälle noch die Möglichkeit gegen eine Erlassung eines Ausweisungs- und Aufenthaltsverbotbescheides der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizei Büro, zu berufen.